Wie man ein Hornissennest fachgerecht entfernt und dabei den Naturschutz beachtet


Sie sind groß, machen enormen Fluglärm und verbreiten in den Sommermonaten Angst: Hornissen sind vielerorts unbeliebt. Die Unbeliebtheit erwächst einerseits aus den mannigfaltigen Vorurteilen wie etwa die Todesgefahr durch mehrere Hornissenstiche und andererseits aus dem Nistverhalten der Hornissen. Denn wenn die Jungköniginnen nach ihrem Winterschlaf Anfang Mai keinen geeigneten natürlichen Nistplatz finden, suchen sie diesen in menschlichen Gefilden. Beliebte Orte für den Bau eines Hornissennestes sind hierbei Vogelkästen oder Kästen von Rolläden, Holzverschläge an Terrassen oder Nischen in Dachböden.


Wenn sich ein Hornissennest im oder im geringen Abstand zum Wohnraum befindet, kann dieses entfernt werden. Allerdings müssen hierfür einige Regeln beachtet werden, da Hornissen aufgrund ihrer akuten Bestandsgefährdung in Deutschland unter Naturschutz stehen. Somit wird durch das Bundesnaturschutzgesetz geregelt, dass Hornissen nicht getötet und ihr Nest nicht zerstört werden darf. Ein Verstoß gegen diese gesetzliche Regelung kann mit einem Bußgeld bis zu 50.000 Euro geahndet werden. Eine Ausnahme wird nur mittels einer Sondergenehmigung gestattet. Um ein Hornissennest im gesetzlichen Rahmen entfernen lassen zu können, sollte folgender Verlauf eingehalten werden...

01 Zunächst muss festgestellt werden, inwieweit tatsächlich eine akute Gefahr von den Hornissen ausgeht. Hierfür können Fotos angefertigt und ein Schreiben aufgesetzt werden, welche die Dringlichkeit der Entfernung dokumentieren und erklären. Dringliche Gründe können beispielsweise allergische Reaktionen auf Insektenstiche oder die unmittelbare Nähe zu Wohn- und Schlafräumen sein.

02 Hiernach erfolgt ein Antrag auf Entfernung bzw. Umsiedlung des Hornissennestes bei der Stadt. Dafür zuständig ist das Amt für Umwelt und Landschaftspflege. Wird dem Antrag stattgegeben, dann erhält der Antragsstellende eine Sondergenehmigung zur Entfernung bzw. Umsiedlung des Hornissennestes.

03 Mit dieser Sondergenehmigung kann an einen Kammerjäger oder an die Feuerwehr herangetreten werden, welche das Hornissennest fachgerecht entfernen.





04 Abhilfe schaffen, ohne das Nest zu zerstören

Sollte dem Antrag auf Sondergenehmigung nicht entsprochen werden, so kann ein Fliegengitter zunächst Abhilfe verschaffen. Dieses kann, wenn möglich, in ca. vier Metern Abstand um das Hornissennest gespannt werden, so dass die Flugbahn der Insekten umgeleitet werden kann. Befindet sich das Hornissennest außerhalb des Wohnbereiches und verläuft die Flugbahn durch denselben, können Fliegengitter an den Fenstern die Flugbahn umlenken.

In den Wintermonaten kann das Hornissennest auch ohne fachgerechte Hilfe mit einem Spaten oder Spachtel entfernt werden. Spätestens mit dem ersten Frost sterben die letzten Arbeiterbienen, womit das Nest unbewohnt ist. Die verlassenen Nester stehen nicht unter Naturschutz und werden im nächsten Jahr nicht wiederbesiedelt, so dass sie ohne Sondergenehmigung entfernt werden können.

Die Hornissenstiche sind übrigens nicht giftiger als die von Wespen. Generell ist festzuhalten, dass Hornissen außerdem sehr friedliebende Tiere sind, welche nur bei unmittelbarer Gefahr für ihr Volk und ihre Königin besteht. Diese Gefahr besteht durch zu große Nähe zum Hornissennest ebenso wie durch ruckartige Bewegungen. Bei einem Hornissenstich besteht nur Gefahr für Allergiker.

[Das Bild ist von pellaea - via Flickr - vielen Dank]






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